Wir präsentieren diese beeindruckende Wohnung in der fünften Etage mit Aufzug, in einem ruhigen Gebäude mit wenigen Nachbarn, gelegen in einer der gefragtesten Gegenden von Valencia, neben dem Jardín del Turia und umgeben von allen notwendigen Dienstleistungen für den Alltag.
Die Wohnung verfügt über 134 m² Wohnfläche, verteilt auf 4 geräumige Schlafzimmer, 2 voll ausgestattete Bäder, eine unabhängige Küche und ein geräumiges, helles Wohnzimmer mit Balkon, auf dem man die frische Luft genießen kann. Dank ihrer Höhe profitiert die Wohnung den ganzen Tag über von einem hervorragenden natürlichen Lichteinfall.
Als zusätzlichen Wert enthält der Preis einen Parkplatz in der Straße Doctor Olóriz, eine ausgezeichnete Gelegenheit, um mehr Komfort in einem Bereich zu genießen, wo Parkplätze besonders geschätzt werden.
Die privilegierte Lage ermöglicht es, in wenigen Minuten Supermärkte, Schulen, Gesundheitszentren, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte, Grünflächen und ein umfangreiches Freizeit- und Gastronomieangebot zu erreichen.
Eine ideale Wohnung für Familien, die Weite, Komfort und eine außergewöhnliche Lage in Valencia suchen.
VERKAUF:
VP 310.000€. Kosten und Steuern sind im Preis nicht enthalten. Der Kauf ist mit Steuern und Gebühren für den Käufer verbunden. Zur Orientierung sei darauf hingewiesen, dass bei Zweitübertragungen die ITP in Valencia generell 9% beträgt, wobei es andere Steuerarten in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen des Käufers oder anderen rechtlich vorgesehenen Umständen geben kann. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der höhere Wert zwischen dem Kaufpreis, der Bewertung oder dem katastermäßigen Referenzwert. Die Notar- und Registrierungsgebühren schwanken in der Regel zwischen 1,5% und 2,5% (variable Gebühren je nach Preis, Anzahl der Kopien und Komplexität). Der Käufer wählt den Notar. Sollte der Käufer eine Hypothek benötigen: die Bewertung, Bedingungen und Bankgebühren hängen von der vom Käufer gewählten Institution ab, ebenso wie die Gebühren für die Verwaltung und alle anderen Kosten, die rechtlich dem Käufer bei der Durchführung des Kaufvertrags obliegen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart. Nach der geltenden Gesetzgebung hat der Verbraucher Anspruch auf zusätzliche Informationen und Dokumentationen hinsichtlich der Immobilie und der Bedingungen des Kaufvertrags. Die Gebühren für die Immobilienvermittlung trägt der KÄUFER: (3% des Endverkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer (21%), es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung.; und vom VERKÄUFER (gemäß Vereinbarung mit diesem). Der Verbraucher wird darüber informiert, dass die Agentur als Immobilienmittler in der Transaktion fungiert, wobei jeder mögliche Verkaufsvertrag und dessen Bedingungen der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümer-Verkäufers sowie der späteren Formalisierung des entsprechenden Vertrages unterliegen.