KOSTEN UND AUSGABEN BEIM KAUF EINER IMMOBILIE IN VALENCIA

KOSTEN UND AUSGABEN BEIM KAUF EINER IMMOBILIE IN VALENCIA

Sie sollten wissen, dass Sie bei jedem Immobilienkauf in Valencia aus Sicherheitsgründen zusätzlich 15 % des Kaufpreises an den Verkäufer zahlen müssen, um alle Nebenkosten zu decken.

Dieser Artikel bietet Ihnen einen einfachen Überblick über alle anfallenden Steuern und Kosten:

1. Die Grunderwerbsteuer (ITP) ist die Steuer, die der Käufer beim Eigentumsübergang an den Staat entrichtet. Sie beträgt 10 % des Kaufpreises.

2. Beim Kauf einer Immobilie werden Sie in Valencia wahrscheinlich die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen. Dieser wählt passende Immobilien für Sie aus, präsentiert sie Ihnen und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess bis zur Schlüsselübergabe. Die Maklerprovision in Valencia beträgt 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer des Kaufpreises.

3. Um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, werden Sie wahrscheinlich einen Anwalt beauftragen. Die Honorare eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalts betragen ca. 1 % zuzüglich Mehrwertsteuer des Kaufpreises.

4. Um eine Immobilie zu erwerben, müssen Sie und der Verkäufer den Kaufvertrag vor einem Notar unterzeichnen und diesen als neuen Eigentümer im örtlichen Grundbuch eintragen lassen. Diese beiden Schritte kosten jeweils 1 % des endgültigen Kaufpreises.

Dies sind vorerst die Kaufkosten. Weitere wichtige Hinweise:

Wenn die Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, also beispielsweise ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnanlage mit Einfamilienhäusern, die sich Grundstücke und Einrichtungen teilen, fallen Instandhaltungskosten an, die mit den anderen Miteigentümern oder der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes bzw. der Anlage geteilt werden.

Es empfiehlt sich, den Immobilienmakler nach der Höhe dieser Kosten und deren Fälligkeit zu fragen; in der Regel erfolgt die Zahlung vierteljährlich.

Sie sollten außerdem nachfragen, ob Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten am Gebäude oder der Anlage geplant sind und, falls ja, wie hoch die offene Rechnung für die Immobilie ist, an der Sie interessiert sind.

Schließlich erhebt die Stadtverwaltung jährlich die Grundsteuer (IBI), über die Sie sich ebenfalls informieren sollten.


Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag von Ihrem Bankkonto einzurichten, genau wie bei Ihren Beiträgen an die Eigentümergemeinschaft.

Das war’s fürs Erste!

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